Jedes Manuskript wird von mindestens zwei Gutachter:innen evaluiert. Als Gutachter:innen können Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats von Momentum Quarterly und externe Expert:innen herangezogen werden. Die finale Entscheidung über die Publikation von Beiträgen erfolgt auf Basis der Gutachten im Herausgeber:innenteam, wobei im Zweifel, d.h. bei zumindest einem positiven Votum, für die Veröffentlichung entschieden wird.
Momentum Quarterly ist um eine rasche Abwicklung des Begutachtungsverfahrens bemüht. Die durchschnittliche Dauer des Verfahrens, von der Einreichung bis zur finalen Entscheidung über die Veröffentlichung eines Manuskripts, wird regelmäßig im Editorial der ersten Ausgabe eines Jahres publiziert. Aktuell dauert das Verfahren im Schnitt 176 Tage.
Publikationsethik
Momentum Quarterly befolgt den Verhaltenskodex und die Best Practice Richtlinien für Herausgeber:innen des Ausschusses für Publikationsethik. Bitte beachten Sie auch unseren Ethik- und Verhaltenskodex für Veröffentlichungen.
Momentum Quarterly verpflichtet sich zu einer genauen und transparenten akademischen Aufzeichnung, einschließlich der Veröffentlichung von Korrekturen und Zurückziehungen. Autor:innen müssen sich mit den Herausgeber:innen in Verbindung setzen, um entdeckte Fehler zu korrigieren, sei es vor oder nach der Veröffentlichung ihrer Arbeit. Momentum Quarterly wird immer Korrekturen, Klarstellungen, Zurückziehungen und Entschuldigungen veröffentlichen, wenn dies erforderlich ist.
Momentum Quarterly versucht, den Ruf der Zeitschrift vor Fehlverhalten zu schützen. Eingereichte Manuskripte werden im Rahmen des Redaktionsprozesses mit einer Software zum Plagiatscheck überprüft. Falls uns ein Vorwurf des wissenschaftlichen Fehlverhaltens zur Kenntnis gebracht wird, gehen wir angemessen mit Anschuldigungen um. Dazu kann es gehören, Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: die Veröffentlichung eines Erratums oder eines Korrigendums (Korrektur); das Zurückziehen des Artikels; die Befassung der Abteilungsleitung oder des Dekans der Institution der Autor:innen und/oder einschlägiger akademischer Gremien oder Gesellschaften mit der Angelegenheit oder die Einleitung geeigneter rechtlicher Schritte.
Fühlt sich ein:e Autor:in eines Manuskripts unangemessen behandelt, sind Einsprüche in erster Instanz direkt schriftlich an den bzw. die betreffende:n Herausgeber:in zu richten. Wenn der Einspruch nicht zufriedenstellend gelöst wird, wird das Redaktionsteam den Einspruch besprechen. Der bzw. die verantwortliche Redakteur:in enthält sich der Mitwirkung an der endgültigen Entscheidung über die Berufung. Wenn ein Problem nicht gelöst werden kann, kann jede beteiligte Partei eine Beschwerde an die akademische Ombudsperson weiterleiten. Weitere Einzelheiten zum Verfahren sind in unserem Ethik- und Verhaltenskodex für Veröffentlichungen dargelegt.
Elektronische Sicherung
Alle Artikel von Momentum Quarterly werden im Public Knowledge Project Preservation Network (PKP PN) dauerhaft archiviert. Falls Momentum Quarterly nicht mehr erscheinen und die Website entfernt werden sollte, sind alle Beiträge in diesem Netzwerk daher weiterhin frei verfügbar. Bei kurzfristigem Ausfall der Website sind alle Beiträge darüber hinaus in der Digitalen Bibliothek der Universität Innsbruck abrufbar.