Momentum Quarterly ist um eine rasche Abwicklung des Begutachtungsprozesses bemüht. Die Frist für die Erstellung der Gutachten beträgt 4 Wochen, eine erste Entscheidung (Ablehnung / Überarbeitung / Annahme) soll spätestens nach 8 Wochen vorliegen. Die eingereichten und begutachteten Manuskripte werden vor ihrer Veröffentlichung vertraulich behandelt.
Als Gutachter/innen können Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats von Momentum Quarterly und externe Gutachter/innen, die Expert/innen in ihrem Feld sind, herangezogen werden. Die finale Entscheidung über die Zulassung von Beiträgen erfolgt auf Basis der Gutachten im Herausgeber/innenteam, wobei im Zweifel, d.h. bei zumindest einem positiven Votum im Herausgeber/innenteam, für die Veröffentlichung entschieden wird.
Fühlt sich ein/e Autor/in eines Manuskripts unangemessen behandelt, sind Einsprüche in erster Instanz direkt schriftlich an die betreffende Herausgeber/in zu richten. Wenn der Einspruch nicht zufriedenstellend gelöst wird, wird das Redaktionsteam den Einspruch besprechen. Die verantwortliche Redakteur/in enthält sich der Mitwirkung an der endgültigen Entscheidung über die Berufung. Wenn ein Problem nicht gelöst werden kann, kann jede beteiligte Partei eine Beschwerde an die akademische Ombudsperson weiterleiten. Weitere Einzelheiten zum Verfahren sind in unserem Ethik- und Verhaltenskodex für Veröffentlichungen dargelegt.